Keine Reduzierung des Elterngeldes durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld
Apr 16, 2018
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Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie z.B. eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht, selbst wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.03.2018
Aktenzeichen: B 10 EG 8/16 R