Keine hohen Anforderungen an Ausstrahlungswirkung eines inländischen Betriebs auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer
In Anbetracht der Globalisierung der Rechts- und Wirtschaftsordnung sowie der zunehmenden Konzernstrukturen und Maxistrukturen von Unternehmen müssen die Anforderungen, die an die Ausstrahlung eines inländischen Betriebes auf einen ausländischen Arbeitnehmer gestellt werden, im Interesse eines effektiven Arbeitnehmerschutzes herabgesetzt werden. Die Dauer des Auslandseinsatzes darf bei der Frage der Betriebszugehörigkeit keine entscheidende Rolle spielen. Vielmehr muss drauf abgestellt werden, ob die Auslandstätigkeit dem Betriebszweck des inländischen Betriebs dient und eine Weisungsgebundenheit existiert.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 09.11.2017
Aktenzeichen: 5 Sa 1006/16