Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Zur Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei einer internen Stellenausschreibung
Sep 02, 2020
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Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.06.2020
Aktenzeichen: 8 AZR 75/19