Keine Betriebsrentenanpassung bei schlechter Wirtschaftslage
Mai 19, 2014
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Der Arbeitgeber ist berechtigt eine Betriebsrentenanpassung abzulehnen, wenn dadurch sein Unternehmen übermäßig belastet und seine Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird. Dies ist etwa der Fall, wenn es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2014
Aktenzeichen: 3 AZR 51/12