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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kein Verfall von Ansprüchen in Höhe des Mindestlohns im Krankheitsfall

Kein Verfall von Ansprüchen in Höhe des Mindestlohns im Krankheitsfall

Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG kann trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Unwirksam ist eine tarifliche Ausschlussfrist allerdings nach § 3 S. 1 MiLoG, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2015
Aktenzeichen:  5 AZR 377/17