Kein Verfall von Ansprüchen in Höhe des Mindestlohns im Krankheitsfall
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG kann trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Unwirksam ist eine tarifliche Ausschlussfrist allerdings nach § 3 S. 1 MiLoG, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2015
Aktenzeichen: 5 AZR 377/17