Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährten Erholungsurlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
Aug 17, 2017
0 Comments
Gewährt ein Arbeitgeber rechtzeitig beantragten Urlaub nicht, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat. Schadensersatz in Geld nach § 251 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht. Der Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubs richtet sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Er ist erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben.
Urteil des BAG vom 16.05.2017
Aktenzeichen: 9 AZR 572/16