Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kein Mindestlohn im reinen LKW-Transitverkehr

Kein Mindestlohn im reinen LKW-Transitverkehr

Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Hierüber hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30.1.2015 mit ihrem polnischen Amtskollegen verständigt. Die Interimslösung gilt bis zur Klärung europarechtlicher Fragen zur Anwendung des MiLoG auf den Verkehrsbereich.


Meldung vom 30.01.2015