Kein Kurzarbeitergeld für 450 EUR-Kräfte
Mrz 18, 2020
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Geringfügig Beschäftigte (sog. 450 EUR-Kräfte) sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Für sie kann daher auch kein Kurzarbeitergeld bezogen werden. Dies gilt auch in der Corona-Krise. Hierauf weist die Minijob-Zentrale in einer aktuellen Mitteilung nochmals hin:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/01_aktuelles/Kurzarbeitergeld.html