Kein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von Betriebsräteversammlung wegen 2G
Mrz 01, 2022
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Einem Betriebsratsmitglied darf die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung am 16. bis 17.11.2021 nicht unter Hinweis auf die sog. „2G-Regelungen“ versagt werden, wenn das Betriebsratsmitglied zu Beginn der Sitzung einen negativen PCR-Test vorlegt.
Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.11.2021
Aktenzeichen: 5 BVGa 8/21