Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kein Arbeitsverhältnis zwischen Crowdworker und Internet-Plattform-Betreiber

Kein Arbeitsverhältnis zwischen Crowdworker und Internet-Plattform-Betreiber

Die Arbeit eines sog. Crowdworkers stellt kein Arbeitsverhältnis mit dem Betreiber der Internetplattform dar, die die einzelnen Aufträge vermittelt, weil schon keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen seitens des Plattform-Betreibers besteht.

Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19