Kein Arbeitsunfall bei Sturz während privater Tätigkeit auf einer Dienstreise
Apr 16, 2018
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Ein Sturz während einer Dienstreise stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn er sich bei einer privat veranlassten Tätigkeit ereignet. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist Voraussetzung, dass sich der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit der Dienstreise und dem versicherten Beschäftigungsverhältnis ereignet.
Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23.11.2017
Aktenzeichen: S 8 U 47/16