Kein Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage einer Personalumsatzstatistik
Dez 12, 2019
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Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Übergabe oder Einsichtnahme in eine Personalumsatzstatistik oder Anlage hierzu, wenn der Arbeitgeber diese lediglich zu statistischen Zwecken und für ein betriebsinternes Controlling nutzt. Die Personalumsatzstatistik ist in diesem Fall kein Instrument für die Personalplanung.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26.02.2019, Az. 2 TaBV 14/18