Kein Anspruch auf einen separaten Telefonanschluss und Internetzugang für den Betriebsrat
Ein Betriebsrat kann zwar grundsätzlich die Ausstattung mit Telefon und Internet verlangen. Der Arbeitgeber muss ihm aber nicht einen von seinem Netzwerk unabhängigen Internetzugang zur Verfügung stellen. Es besteht auch kein Anspruch des Betriebsrats auf einen von der allgemeinen Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss. Allein die abstrakte Gefahr der missbräuchlichen Ausnutzung technischer Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber kann den mit separaten Anschlüssen verbundenen Aufwand nicht rechtfertigen.
Beschluss des BAG vom 20.04.2016
Aktenzeichen: 7 ABR 50/14