Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30.4.2022 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 12 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 12,50 € und für Pflegefachkräfte 15 € betragen. Sie steigen zum 1.4.2022 noch einmal auf 12,55 €, 13,20 € und 15,40 €. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (etwa in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,82 € pro Stunde. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € pro Stunde ausgesprochen.
Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:
(1) Für Pflegehilfskräfte:
- ab 01.09.2022: 13,70 €
- ab 01.05.2023 : 13,90 €
- ab 01.12.2023 : 14,15 €
(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
- ab 01.09.2022 : 14,60 €
- ab 01.05.2023 : 14,90 €
- ab 01.12.2023 : 15,25 €
(3) Für Pflegefachkräfte:
- ab 01.09.2022 : 17,10 €
- ab 01.05.2023: 17,65 €
- ab 01.12.2023 : 18,25 €