Gewerkschaft ver.di ist tariffähig
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig. Damit kann sie Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen.
Ver.di wurde im Jahr 2001 durch einen Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Mio. Mitglieder und ist u.a. für die Pflegebranche zuständig. Der antragstellende Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland begehrte die Feststellung, dass ver.di in der Pflegebranche nicht tariffähig ist. Ihr fehle in diesem Bereich die erforderliche – durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelte – Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite. Hilfsweise machte der Arbeitgeberverband geltend, ver.di sei bezogen auf ihren gesamten satzungsmäßigen Organisationsbereich tarifunfähig.
Das Landesarbeitsgericht hatte ver.di Recht gegeben und die Anträge des Arbeitgeberverbands abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Arbeitgeberverbands blieb vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg.
Der auf die Feststellung einer teilweisen Tarifunfähigkeit gerichtete Hauptantrag war bereits unzulässig. Die Tariffähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler abzuschließen. Diese Fähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar. Eine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit einer Koalition gibt es nicht. Damit steht rechtskräftig fest, dass ver.di tariffähig ist.
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022
Aktenzeichen: 1 ABR 24/21