Gerichte dürfen Sozialversicherungsbescheinigung von innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmern im Fall eines Betrugs außer Acht lassen
Apr 16, 2018
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Die nationalen Gerichte dürfen die Sozialversicherungsbescheinigung von innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmern im Fall eines Betrugs außer Acht lassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es der ausstellende Träger unterlässt, die Bescheinigung anhand von ihm zur Kenntnis gebrachten Beweisen für Betrug innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu prüfen.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.02.2018
Aktenzeichen: C-359/16