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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann es auch auf im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer ankommen

Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann es auch auf im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer ankommen

Bei der Ermittlung der Betriebsgröße nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG können auch im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen Personalbedarf beruht. Der Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel rechtfertigt in diesem Fall keine Unterscheidung danach, ob die den Betrieb kennzeichnende regelmäßige Personalstärke auf dem Einsatz eigener oder entliehener Arbeitnehmer beruht.

 

Urteil des BAG vom 24.01.2013
Aktenzeichen:  2 AZR 140/12