Fristlose Kündigung wegen Einsperrens eines Kollegen in der Toilette
Mrz 24, 2021
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Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in einer Toilette ein, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, ist in dem Einschließen eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu sehen. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist in einem solchen Fall gerechtfertigt.
Urteil des Arbeitsberichts Siegburg v. 11.02.2021
Aktenzeichen: 5 Ca 1397/20