Fristlose Kündigung eines Pförtners der Polizei
Dez 12, 2019
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Besteht ein dringender Tatverdacht, dass der Pförtner einer Polizeistation einen gefundenen Geldschein entgegen genommen hat, diesen jedoch nicht ordnungsgemäß vermerkt und damit eine Unterschlagung begangen hat, ist die fristlose Verdachtskündigung auch bei einer langen Beschäftigungsdauer wirksam.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.06.2019, Az. 6 Sa 994/18