Fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen an einem Arbeitstag
Okt 14, 2020
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Fehlt ein Arbeitnehmer, der erst seit zwei Tagen angestellt ist, an einem Arbeitstag unentschuldigt, dann muss er zunächst abgemahnt werden, bevor ihm fristlos gekündigt werden kann.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 03.06.2020
Aktenzeichen: 1 Sa 72/20