Frage des Arbeitgebers nach einer bestimmten Gewerkschaftszugehörigkeit kann unzulässig sein
Jan 07, 2015
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Fordert ein Arbeitgeber seine Beschäftigten auf, zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, so kann hierin eine unzulässige Einschränkung der Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG liegen. Ein alle denkbaren Fallgestaltungen umfassender Unterlassungsantrag der Gewerkschaft hat allerdings aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg.
Urteil des BAG vom 18.11.2014
Aktenzeichen: 1 AZR 257/13