Fingierte Kündigungsgründe durch Arbeitgeber rechtfertigen Entschädigung
Schleust ein Arbeitgeber auf Anraten seines Rechtsberaters einen Detektiv als Lockspitzel in sein Unternehmen ein, um die Betriebsratsmitglieder in Verruf zu bringen und bestenfalls Kündigungsgründe zu provozieren, kann dies eine Entschädigung von 20.000 € nach sich ziehen. Ein solches Vorgehen ist als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung gem. §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu werten.
Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 10.05.2019, Az. 3 Ca 433/17