Fiktive Testbewerbung zur Aufdeckung einer Altersdiskriminierung kann gegen Gesetze verstoßen
Mai 19, 2014
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Bewirbt sich ein älterer Arbeitnehmer um eine Stelle und verschickt er gleichzeitig eine Testbewerbung einer fiktiven jüngeren Person, so kann dies gegen Gesetze verstoßen. Derartige Testverfahren zur Klärung von Diskriminierungsfällen sind nur zulässig, wenn es hierfür einen Auslöser gibt, die Strafgesetze beachten werden und kein Rechtsmissbrauch vorliegt.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 09.04.2014
Aktenzeichen: 3 Sa 401/13