EuGH-Vorlage: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Zahlung von Überstundenzuschlägen?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hinsichtlich einer möglichen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Zahlung von Überstundenzuschlägen. Das BAG möchte insbesondere wissen, ob eine nationale tarifvertragliche Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten enthält.
Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2021
Aktenzeichen: 8 AZR 370/20 (A)