Erhöhung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
Mrz 24, 2021
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Zum 01.01.2021 erhöht sich die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätze leisten müssen, wenn sie nicht 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Erhöhung wirkt allerdings erst in Jahr 2022, da diese für unbesetzte Arbeitsplätze im Jahr 2021 entrichtet wird. Für die Ausgleichsabgabe, die im Jahr 2021 für das Jahr 2020 zu entrichten ist, gelten noch die alten Sätze.
Meldung vom 23.12.2020