Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Entwendung von ein paar belegten Brötchen rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

Entwendung von ein paar belegten Brötchen rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

Die Entwendung geringwertiger Sachen (hier: acht belegte Brötchenhälften) kann zwar grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es ist aber immer zu prüfen, ob nicht bereits durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Vertragspflichtverletzung nicht heimlich gehandelt, den Fehler zugestanden und Unrechtsbewusstsein sowie Reue gezeigt hat.

Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 01.07.2015
Aktenzeichen:  27 Ca 87/15