Entlassung eines Mitarbeiters auf Verlangen des Betriebsrats wegen Störung des Betriebsfriedens ist gerechtfertigt
Wird dem Arbeitgeber rechtskräftig aufgegeben, auf Verlangen des Betriebsrats einen Arbeitnehmer gem. § 104 BetrVG wegen Störung des Betriebsfriedens zu entlassen, so ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall aber nicht ohne weiteres zu einer außerordentlichen Kündigung gerechtfertigt.
Urteil des BAG vom 28.03.2017
Aktenzeichen: 2 AZR 551/16