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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Entlassung eines Mitarbeiters auf Verlangen des Betriebsrats wegen Störung des Betriebsfriedens ist gerechtfertigt

Entlassung eines Mitarbeiters auf Verlangen des Betriebsrats wegen Störung des Betriebsfriedens ist gerechtfertigt

Wird dem Arbeitgeber rechtskräftig aufgegeben, auf Verlangen des Betriebsrats einen Arbeitnehmer gem. § 104 BetrVG wegen Störung des Betriebsfriedens zu entlassen, so ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall aber nicht ohne weiteres zu einer außerordentlichen Kündigung gerechtfertigt.

Urteil des BAG vom 28.03.2017
Aktenzeichen: 2 AZR 551/16