Entgeltumwandlung: Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Okt 10, 2018
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Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2018
Aktenzeichen: 3 AZR 586/16