Entgeltdiskriminierung: Frauen haben keinen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung ihrer männlichen Kollegen
Frauen, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten, haben nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber über die Vergütung vergleichbarer männlicher Kollegen. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ist eine Entgeltdiskriminierung dargelegt, besteht allerdings ein Entschädigungsanspruch aus dem AGG. Der Anspruch scheidet aber aus, wenn eine freie Mitarbeiterin eine Entgeltdiskriminierung gegenüber fest angestellten männlichen Mitarbeitern geltend macht, da es insoweit an einer Vergleichbarkeit fehlt.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.02.2017
Aktenzeichen: 56 Ca 5356/15