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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“

Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“

Die Bundesregierung hat eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen, da in den kommenden Herbst- und Wintermonaten, wenn alle sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz werde.

Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Gutes und ständiges Lüften schützt die Gesundheit. Dort, wo raumlufttechnische Anlagen installiert sind, lautet das Gebot der Stunde: Mehr Frischluftzufuhr, weniger Umluft. Denn durch den ordnungsgemäßen Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen und durch fachgerechtes Lüften, kann die Infektionswahrscheinlichkeit durch SARS-CoV-2 reduziert werden.“

Die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ soll mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention schaffen und eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten bieten. Sie ist jedoch keine verbindliche Vorschrift.

Darin zusammengefasst sind die zentralen Erkenntnisse eines Expertenaustausches, der unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, begleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundeskanzleramt durchgeführt wurde.

Die beschlossene Empfehlung soll zusammen mit den bereits festgelegten Anforderungen im Arbeitsschutz als ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Infektionsschutzes angesichts der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie wirken.Linkhinweis:
Die Emp­feh­lung der Bun­des­re­gie­rung „In­fek­ti­ons­schutz­ge­rech­tes Lüf­ten“ im Volltext finden Sie hier (PDF-Datei – 5 Seiten).

Pressemitteilung des BMAS vom 17.09.2020