Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei interner Stellenausschreibung
Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, ist er gem. § 165 Satz 3 SGB IX auch dann dazu verpflichtet, einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er die Stelle nur intern ausgeschrieben hat. Bei einer Bewerbung auf mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil genügt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.11.2018, Az. 21 Sa 1643/17