Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist grundsätzlich abhängig beschäftigt
Sep 02, 2020
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Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind auch dann abhängig beschäftigt, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen.
Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 06.05.2020
Aktenzeichen: L 1 BA 15/18