Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen können eine Kündigung rechtfertigen
Apr 02, 2014
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Erhebt eine Arbeitnehmerin schwere ehrenrührige Vorwürfe gegen Vorgesetzte und Kollegen, so kann der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein. Das kommt etwa in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer zu Unrecht behauptet, es sei während der Arbeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.02.2014
Aktenzeichen: 19 Sa 322/13