Direktionsrecht: Hausmeister kann an einer zweiten Schule eingesetzt werden
Okt 10, 2018
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Ein Schulhausmeister kann grundsätzlich an einer zweiten Schule eingesetzt werden. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst dies, wenn keine andere Regelung getroffen wurde. Es gibt keinen Grundsatz, wonach ein Schulhausmeister nur für eine Schule tätig werden kann.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2018
Aktenzeichen: 6 AZR 116/17