Diesel-Skandal: Fristlose Kündigung des ehemaligen Hauptabteilungsleiters Dieselmotorenentwicklung der Volkswagen AG unwirksam
Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, weil VW die Kündigung nicht innerhalb der für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach dem Gesetz maßgeblichen Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen ausgesprochen hat. Das hat das Arbeitsgericht Braunschweig in einem Teil-Urteil entschieden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung hat das Arbeitsgericht einen Termin zur Beweisaufnahme im Oktober bestimmt.
Urteil des Arbeitsgericht Braunschweig vom 11.05.2020
Aktenzeichen: 8 Ca 451/18