Die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
Aug 17, 2017
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Beteiligt sich ein Arbeitnehmer zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen, kann dies zu einer fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses führen, wenn er maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hat.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12.07.2017
Aktenzeichen: 3 Sa 202/16