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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?

Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?

CDU/CSU und SPD haben sich am 09.04.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht auch einige interessante arbeitsrechtliche Vorhaben vor, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben.

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben im Überblick:

  • Mindestlohn: An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission soll festgehalten werden. Zugleich soll sich die Mindestlohnkommission sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60% des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg soll ein Mindestlohn von 15 EUR im Jahr 2026 erreichbar sein.
  • Bundestariftreuegesetz: Es soll ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht werden, das für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 EUR und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 EUR greifen soll. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen dabei zum Zweck des Bürokratieabbaus auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
  • Arbeitszeit: Es soll im Einklang mit der Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden. Zudem soll die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gesetzlich normiert werden, wobei es für kleine und mittlere Unternehmen Übergangsregelungen geben soll.
  • Vertrauensarbeitszeit: Diese soll weiterhin ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich sein.
  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden, damit sich Mehrarbeit auszahlt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.
  • Vollzeitprämien: Wenn Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese ebenfalls steuerlich begünstigt werden.
  • Online-Betriebsratssitzungen, Online-Betriebsversammlungen und Online-Betriebsratswahlen: Es sollen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht werden. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden.
  • Digitales Zugangsrecht zum Betrieb: Das Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe soll um einen digitalen Zugang werden, der ihren analogen Rechten entspricht.
  • Ausbau der betrieblichen Altersversorgung: Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorangetrieben werden. Zudem soll die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden.
  • Beschäftigung von Rentnern und Studierenden: Es sollen zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt (sog. Aktivrente). Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 EURim Monat steuerfrei bekommen. Zudem soll die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert werden, indem das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglicht wird. Auch Arbeitsverhältnisse während eines Studiums sollen vom Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) ausgenommen werden.
  • Soziale Absicherung von Selbstständigen: Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, sollen gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, sollen dabei weiterhin möglich bleiben.
  • Fachkräfteeinwanderung: Es soll eine „Work-and-stay-Agentur“ mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Die Agentur soll u.a. alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen bündeln und beschleunigen. Anerkennungsverfahren sollen innerhalb von acht Wochen abgeschlossen sein.
  • Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende: Das bisherige Bürgergeldsystem soll zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Pflicht arbeitsloser Person liegen, sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Zudem sollen Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips „Fördern und Fordern“ verschärft werden. Die Karenzzeit für Vermögen soll abgeschafft und die Höhe des Schonvermögens an die Lebensleistung gekoppelt werden.
  • Bürokratieabbau: Bürger und Betriebe sollen nach dem Once-Only-Prinzip im Kontakt mit den Sozialversicherungen und Verwaltungen nur einmal ihre jeweiligen Daten eingeben müssen. Zwischen den Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden soll ein vollständiger Datenaustausch ermöglicht werden. Schwarzarbeitskontrollen sollen bürokratiearm und effektiv ausgestaltet werden.