Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wer überwacht die neuen Vorgaben?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das LkSG um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Das heißt, die Behörde
- prüft, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen,
- führt Kontrollen durch, stellt Verstöße fest, beseitigt und verhindert sie und
- verhängt Zwangs- und Bußgelder.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.
Gelten besondere Mitbestimmungsrechte?
Ab dem 01.01.2023 besteht zudem gem. § 106 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) n.F. eine ausdrückliche Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses für Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG.
Pressemitteilung des. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.12.2022