Das ändert sich zum 01.01.2012: Mindestlohnregelungen
Jan 27, 2012
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Mit der am 1.1.2012 in Kraft tretenden Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung in der Zeitarbeit festgesetzt. Daneben wurden zum 31.12.2011 die auslaufenden Mindestlohnregelungen im Dachdecker- und im Gebäudereinigerhandwerk in modifizierter Form verlängert. Die zum 1.1.2012 in Kraft tretenden Mindestlohn-Regelungen im Überblick:
- Zeitarbeitsbranche: Die Höhe des Mindeststundenentgelts ist regional differenziert und beträgt ab dem 1.1.2012 für Ostdeutschland einschließlich Berlin 7,01 Euro und 7,89 Euro für alle übrigen Bundesländer. Das Mindeststundenentgelt wird im Osten zum 1.11.2012 auf 7,50 Euro bzw. 8,19 Euro im Westen angehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31.10.2013 befristet.
- Dachdeckerhandwerk: Der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn der Branche wird zum 1.1.2012 auf 11,00 Euro und zum 1.1.2013 auf 11,20 Euro angehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31.12.2013 befristet.
- Gebäudereinigerhandwerk: Der Mindeststundenlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung wird im Westen zum 1.1.2012 auf 8,82 Euro und zum 1.1.2013 auf 9,00 Euro angehoben. Im Osten wird er zum 1.1.2012 auf 7,33 Euro und zum 1.1.2013 auf 7,56 Euro angehoben. Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung betragen zum 1.1.2012 im Westen unverändert 11,33 Euro. Im Osten beträgt der Mindeststundenlohn weiterhin 8,88 Euro und steigt zum 1.1.2013 auf 9,00 Euro. Die Geltungsdauer der Mindestlohn-Verordnung ist bis zum 31.10.2013 befristet.