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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Das ändert sich zum 01.01.2012: Familienpflegezeit

Das ändert sich zum 01.01.2012: Familienpflegezeit

Zum 1.1.2012 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Kraft getreten. Hiermit soll die Höchstdauer der Pflege auf zwei Jahre erhöht und eine Regelung zur finanziellen Abfederung getroffen werden. Daneben gibt es einige Änderungen im Steuerrecht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben. Die Kernpunkte des Familienpflegezeitgesetzes im Überblick:

  • Beschäftigte können in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche verringern, um einen Angehörigen zu pflegen. Einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
  • Familienpflegezeit kann für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren in Anspruch genommen werden.
  • Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten die Arbeitnehmer eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
  • Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt – so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.