Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Mrz 02, 2017
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Zum 01.01.2017 tritt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Es erschwert u.a. die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Konkret ist vorgesehen, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, unwirksam ist. Diese Sanktion ist völlig neu.
Meldung vom 23.12.2016