Bundestagswahl: Arbeitsrecht in den Wahlprogrammen von CDU und SPD
Feb 26, 2025
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1. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben der CDU
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Um ein flexibleres Arbeiten zu ermöglichen, soll für alle Unternehmen anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitrichtlinie festgelegt werden. Gleichzeitig sollen vor allem bei gefahrgeneigten Berufen besondere Schutzerfordernisse gewahrt bleiben, weil das Unfallrisiko nach acht Stunden steigt.
- Mindestlohn: In die Arbeit der Mindestlohnkommission soll nicht gesetzlich eingegriffen werden. Die Lohnfindung soll weiterhin allein Sache der Sozialpartner sein.
- Neuer Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten: Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze sollen praxisnäher ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fällt. Das freiwillig gewählte Homeoffice soll unabhängig vom zeitlichen Umfang als ein Unterfall des mobilen Arbeitens definiert werden. Zudem soll das grenzüberschreitende mobile Arbeiten innerhalb der EU rechtssicher und möglichst flexibel werden.
- Personalpartnerschaften erleichtern und rechtssicherer machen: Zwei Unternehmen sollen sich im Rahmen einer Kooperation freie Personalkapazitäten mit Zustimmung der Betriebsräte untereinander zur Verfügung stellen können.
- Änderung des TzBfG: Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, so dass Altersrentner leichter befristet angestellt werden können.
- Fachkräfteeinwanderung stärken: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll eine digitale Bundesagentur für Einwanderung („Work-and-Stay-Agentur“) eingerichtet werden, die sich sowohl um die Anwerbung und Arbeitsplatzvermittlung als auch um die Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Visavergabe bis hin zum Aufenthaltstitel kümmert.
- Einkommensteuerrecht: Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt und die Pendlerpauschale soll erhöht werden.
- Sonstiges: Das nationale Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden.
2. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben der SPD
- Erhöhung des Mindestlohns: Die Mindestlohnkommission soll künftig die europäische Vorgabe berücksichtigen müssen, wonach der gesetzliche Mindestlohn mindestens 60% des mittleren Einkommens in Deutschland betragen muss. Hiernach muss der Mindestlohn spätestens ab 2026 bei 15 Euro liegen.
- Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes: Mit einem Bundestariftreuegesetz soll dafür gesorgt werden, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Grundsatz sollte auch für europäische öffentliche Aufträge gelten, weshalb auch ein europäisches Tariftreuegesetz vorangetrieben werden soll.
- Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
- Einführung eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften
- Entgelttransparenz: Das EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll bis 2026 in nationales Recht umgesetzt und dabei zu einem wirksamen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterentwickelt werden.
- Einkommensteuerrecht: Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Zudem sollen Prämien von Arbeitgebern für die Arbeitszeitaufstockung von Teilzeitbeschäftigten steuerlich begünstigt werden.
- Änderung des TzBfG: Für Menschen, die nach dem Erreichen des Rentenalters noch weiterarbeiten wollen, soll das Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft werden.
- Fachkräfteeinwanderung stärken: Die Integration ausländischer Fachkräfte soll verbessert und die Fachkräfteeinwanderung vereinfacht werden. Zu diesem Zweck sollen z.B. Integrationskurse ausgebaut werden. Zudem soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unbürokratisch umgesetzt und beständig weiterentwickelt werden.