Bundeskabinett beschließt Reform des Mutterschutzgesetzes
Jun 12, 2016
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Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Meldung vom 04.05.2016