Bonusanspruch: Volle Leistungsüberprüfung durch das Gericht
Sep 21, 2016
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Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gem. § 315 Abs. 3 BGB als unverbindlich anzusehen und die Höhe des Bonus durch das Gericht auf Grundlage des Vortrages der Parteien festzusetzen.
Urteil des BAG vom 03.08.2016
Aktenzeichen: 10 AZR 710/14