BMAS entschärft Mindestlohn-Regeln – Vereinfachungen insbesondere bei den Aufzeichnungspflichten
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 30.06.2015 Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) angekündigt. So soll es eine Klarstellung zur Auftraggeberhaftung geben. Außerdem sollen die Dokumentationspflichten dahingehend gelockert werden, dass Arbeitgeber grundsätzlich nur noch dann Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen müssen, wenn das regelmäßige Monatsentgelt des Arbeitnehmers weniger als 2.000 Euro brutto beträgt.
Meldung vom 30.06.2015