Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming-Vase“ als Kündigungsgrund
Jun 02, 2021
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Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer asiatischen Vorgesetzten als „Ming-Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein kann.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.05.2021
Aktenzeichen: 55 BV 2053/21