Betriebsrente: Benachteiligung wegen der Behinderung?
Nov 22, 2016
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Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. Soweit allein schwerbehinderte Menschen die gesetzliche und damit die Betriebsrente früher beanspruchen können, werden sie nicht gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt.
Urteil des BAG vom 13.10.2016
Aktenzeichen: 3 AZR 439/15