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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Betriebsratswahl: Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß

Betriebsratswahl: Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß

Die Anordnung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens zur Verteilung der Betriebsratssitze nach Betriebsratswahlen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Wo BetrVG ist verfassungsgemäß. Das Verfahren verletzt weder den Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Art. 3 Abs. 1 GG noch die durch Art. 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit.

Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2017
Aktenzeichen: 7 ABR 35/16