Betriebsratswahl: Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß
Apr 16, 2018
0 Comments
Die Anordnung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens zur Verteilung der Betriebsratssitze nach Betriebsratswahlen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Wo BetrVG ist verfassungsgemäß. Das Verfahren verletzt weder den Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Art. 3 Abs. 1 GG noch die durch Art. 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit.
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2017
Aktenzeichen: 7 ABR 35/16