Betriebsratsmitglieder können bei unbefugtem Zugriff auf Personaldaten aus Betriebsrat ausgeschlossen werden
Ein Betriebsratsmitglied kann auf Antrag des Arbeitgebers aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, wenn es unbefugt auf das elektronische Personalinformationssystem zugegriffen hat. Hierin liegt ein erheblicher Verstoß gegen das BDSG sowie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschäftigten. Die Pflichtverletzung rechtfertigt allerdings nicht ohne weiteres auch eine außerordentliche Kündigung.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2012
Aktenzeichen:17 TaBV 1318/12