Betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei ständigem Einsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam
Nov 20, 2020
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Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt.
Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln vom 02.09.2020
Aktenzeichen: 5 Sa 295/20 u.a.